Wussten Sie schon?
- dass das Bedienen von Arbeitsbühnen ohne Bedienerschein generell nicht zulässig ist und Sie als Arbeitgeber in voller Haftung stehen laut der BGG / GUV-G 966, DGUV
Grundsatz 308-008
- dasselbe gilt für das Bedienen von Teleskoplader, Arbeitsbühnen, Baumaschinen und Baukrane, Erd- u. Straßenbaumaschinen
Deshalb bieten wir Ihnen in unserem hauseigenen Schulungszentrum an:
- die Lösung zur Sicherheit für Sie und Ihrer Arbeiter
- das Erwerben eines Bedienerscheins im hauseigenen Schulungszentrum, so wie theoretische und
praktische Prüfung
- selbstverständlich erhalten Sie die notwendigen Schulungsunterlagen, sowie eine Urkunde und einen
anerkannten Bedienerausweis
Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gerne was für Sie und Ihre Arbeiter die
richtige Auswahl ist!
Bedienerschulung (Lehrgänge)
Wir sind Ihr direkter Partner für Ihren Unterweisungsbedarf bei Erd- und Straßenbaumaschinenführern, Betreibern von Hubarbeitsbühnen,
Teleskopmaschinen/Teleskopstapler für Bauhofleiter und im Bereich Ladungssicherung. In unseren Teilnehmerschulungen wird Ihnen kompetent sowohl
theoretisches Wissen als auch praktische Erfahrung vermittelt.