“Mit der selbstständigen Bedienung von Hubarbeitsbühnen, Teleskoplader, Erd- und Straßenbaumaschinen dürfen nur Personen beschäftigt werden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, in der Bedienung der Maschinen unterwiesen sind und ihre Befähigung hierzu gegenüber dem Unternehmer nachgewiesen haben. Sie müssen vom Unternehmer ausdrücklich mit dem Bedienen der o.g. Maschinen beauftragt sein. Der Auftrag zum Bedienen der Maschinen muss schriftlich erteilt werden” (gilt nicht für Privatanwender).
Gabelstapler Schulung - 7.11.2023
Erd- und Straßenbaumaschinen -
Hubarbeitsbühnen Schulung - 10.10.2023
Teleskoplader Schulung - 25.10.23 Grundmodul + 26.10.23 a + b
Turmdrehkran Schulung - 8.11.2023
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DANGEL MIETPARK
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